Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen

Dresden

Über Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen

Amtliche Futtermittelüberwachung

In Sachsen ist die Landesuntersuchungsanstalt (Fachgebiet Amtliche Außendienstaufgaben am Standort Dresden) die zuständige Behörde im Sinne des Futtermittelrechts und des Verfütterungsverbotsrechts und nimmt die Aufgaben der amtlichen Futtermittelüberwachung und die Registrierungen der Futtermittelunternehmer nach Futtermittelhygieneverordnung wahr. Das Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung besteht darin, das hohe Verbraucherschutzniveau mit einer ziel- und risikoorientierten Überwachung der Einhaltung der umfangreichen Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer abzusichern. Die Futtermittelkontrollen basieren auf der Grundlage der im bundeseinheitlichen Rahmenkontrollplan enthaltenen Vorgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Von den speziell ausgebildeten, amtlichen Futtermittelkontrolleuren werden sowohl bei Herstellern und Händlern als auch bei Tierhaltern unangemeldete Prozess- und Produktkontrollen durchgeführt, die alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und der Verfütterung umfassen.
Schwerpunkt der Tätigkeit ist die amtliche Überwachung der Futtermittel für die Lebensmittel liefernden Tiere (Nutztiere). Darüber hinaus werden bspw. auch die Hersteller von Heimtierfuttermitteln überwacht.

spezielle Aufgaben der Futtermittelüberwachung

Prozesskontrollen in den Futtermittelunternehmen (Betriebs- und Buchprüfungen)

Produktkontrollen:

amtliche Probenahmen von Futtermitteln
Prüfung der deklarierten Angaben zu den Inhalts- und Zusatzstoffen und Vergleich mit Analyseergebnissen. Die Untersuchung erfolgt vertragsgemäß in der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft Sachsen.
Rückverfolgung von Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem und Einleitung erforderlicher Maßnahmen
Kennzeichnungsprüfungen / Deklarationskontrollen zur Überprüfung der Anforderungen aus der VO (EG) Nr. 767/2009
hoheitlicher Vollzug Anhörungen der Futtermittelunternehmer bei festgestellten Beanstandungen
Eröffnung von Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen Futtermittelunternehmer
Information der Öffentlichkeit nach § 40 Absatz 1a LFGB für den Bereich Futtermittel
Registrierung und Zulassung der Futtermittelunternehmen nach Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr.183/2005 (Download siehe Anträge)
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sowie Zulassungen und Registrierungen nach VO (EG) Nr. 999/2001 in der geltenden Fassung zur Einhaltung des Verfütterungsverbotes bestimmter tierischer Proteine (siehe Merkblatt)
nach VO (EG) Nr. 183/2005, zum Beispiel Zulassung von Herstellern und / oder den Inverkehrbringern von Zusatzstoffen wie Harnstoff
nach Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), zum Beispiel zur Durchführung von Fütterungsversuchen mit bestimmten Zusatzstoffen
weitere Tätigkeitsbereiche der amtlichen Futtermittelüberwachung:

Aus- und Weiterbildung von Futtermittelkontrolleuren (Prüfungskommission)
Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen

 

 

Branche: Öffentlicher Dienst, Verbände und Einrichtungen

Informationen zum Kontakt

Webseitehttp://www.lua.sachsen.de

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