Eisenbahn-Bundesamt

Dresden

Über Eisenbahn-Bundesamt

Das EBA ist zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen. Es ist auch zuständige Aufsichtsbehörde für die nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmen, die einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen.

Die übrigen Eisenbahnen unterliegen der Aufsicht der Bundesländer, wobei viele Länder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Landeseisenbahnaufsicht an das EBA zu übertragen. Welche Aufgaben in welchem Umfang das EBA für das jeweilige Bundesland wahrnimmt, ist Bestandteil vertraglicher Regelungen.

Das EBA ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde und unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Organisatorisch ist dem EBA das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) sowie die Benannte Stelle Eisenbahn-Cert (EBC) angegliedert.

Branche: Öffentlicher Dienst, Verbände und Einrichtungen

Informationen zum Kontakt

Webseitehttps://www.eba.bund.de

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